Voraussetzungen für einen Gartenwasserzähler

 

Gartenwasserzähler unterliegen der Eichpflicht. Die Eichungsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Zähler muss mit Ablauf dieser Gültigkeit von einem zugelassenen Installationsunternehmen gewechselt werden, um weiterhin in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt werden zu können. Den Aufwand für Installation, Zähler und folgende Zählerwechsel haben Sie zu tragen, da Sie gegenüber dem Eigenbetrieb WABAU den Nachweis erbringen müssen.

 

(Rechtsgrundlagen: § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser sowie § 2 Abs. 6 der zentralen sowie dezentralen Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Baruth/Mark)

 

Der Einbau und Wechsel eines Gartenwasserzählers ist beim Eigenbetrieb WABAU anzuzeigen. Weiterhin muss der Zähler unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Zwecks Abnahme und Verplombung des Gartenwasserzählers vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0151 65408833 mit unserem technischen Mitarbeiter Herrn Schmiedecke einen Termin.

 

Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn eine Kopie der Rechnung des zugelassenen Installationsunternehmens bei der Abnahme übergeben wird.

 

Zähler, die nicht durch ein zugelassenes Installationsunternehmen eingebaut wurden, werden nicht von uns abgenommen und es findet keine Absetzung der Mengen statt.

 

Hier finden Sie das entsprechende Installateurverzeichnis als PDF-Datei.