Wichtige Informationen!

 

 

Wechsel Ihres Neben-/Gartenwasserzählers

 

Sollte die Eichzeit Ihres Nebenzählers abgelaufen sein oder demnächst ablaufen, veranlassen Sie bitte umgehend den Wechsel, da er ansonsten im nächsten Jahr bei der Abrechnung keine Berücksichtigung mehr finden wird.

 

Voraussetzungen

 

Gartenwasserzähler unterliegen der Eichpflicht. Die Eichungsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Zähler muss mit Ablauf dieser Gültigkeit von einem zugelassenen Installationsunternehmen gewechselt werden, um weiterhin in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt werden zu können. Den Aufwand für Installation, Zähler und folgende Zählerwechsel haben Sie zu tragen, da Sie gegenüber dem Eigenbetrieb WABAU den Nachweis erbringen müssen.

(Rechtsgrundlagen: § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser sowie § 2 Abs. 6 der zentralen sowie dezentralen Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Baruth/Mark)

 

Der Einbau und Wechsel eines Gartenwasserzählers ist beim Eigenbetrieb WABAU anzuzeigen. Weiterhin muss der Zähler unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Zwecks Abnahme und Verplombung des Gartenwasserzählers vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0178 2571381 mit unserem technischen Mitarbeiter Herrn Stern einen Termin.

Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn eine Kopie der Rechnung des zugelassenen Installationsunternehmens bei der Abnahme übergeben wird.

Zähler, die nicht durch ein zugelassenes Installationsunternehmen eingebaut wurden, werden nicht von uns abgenommen und es findet keine Absetzung der Mengen statt.

Hier finden Sie das entsprechende Installateurverzeichnis als PDF-Datei.

 

Ihr

Eigenbetrieb WABAU

 

Erreichbarkeit der Verwaltung

 

Sprechzeiten

 

Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

 

Eine telefonische oder schriftliche vorherige Terminabsprache ist wünschenswert!