Herzlich willkommen

Wichtige Informationen!

 

Hinweis zur Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Baruth/Mark im Baruther Amtsblatt Nr. 03/26, Seite 2

 

Der neben VV 26/010 stehende Wortlaut enthält einen Schreibfehler. Es handelt sich um den Beschluss der Gebührenkalkulation für Fäkalwasser betreffend die Jahre 2026/2027 des Eigenbetriebes WABAU der Stadt Baruth/Mark. Es wird ein Gebührensatz von 8,00 €/m³ festgesetzt.

 

Auch die Trinkwassergebühren bleiben unverändert. Mit Beschluss VV 26/011 wurde betreffend die Jahre 2026/2027 ein Gebührensatz von 1,75 € zuzüglich 7 % Umsatzsteuer festgesetzt.

 

Eine Klarstellung erfolgt im nächsten Baruther Amtsblatt.

 

Trinkwassernetzspülung

 

In der 16. KW (13.04.2026 bis 17.04.2026) wird jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr das Trinkwassernetz mit Anschluss an das Wasserwerk Baruth/Mark (OT: Baruth/Mark, Dornswalde, Glashütte, Horstwalde, Klasdorf, Klein Ziescht, Mückendorf, Paplitz, Radeland, Schöbendorf) gespült.

 

In der 17. KW (20.04.2026 bis 24.04.2026) wird jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr das Trinkwassernetz mit Anschluss an das Wasserwerk Groß Ziescht (OT: Charlottenfelde, Groß Ziescht, Kemlitz, Ließen, Merzdorf, Petkus) gespült.

 

In diesen Zeiten kann es zu kurzzeitigen Verfärbungen und Druckschwankungen kommen. Bitte richten Sie sich bei der Benutzung von Geräten wie Waschmaschinen, Geschirrspüler usw. entsprechend ein.


Wasserzählerablesung 2025

 

Der Eigenbetrieb WABAU ersetzt seit diesem Jahr sukzessive in den nächsten 2 bis 3 Jahren die bisherigen mechanischen Hauptwasserzähler durch funkauslesbare Wasserzähler.

 

Funkwasserzähler

Foto zur Verfügung gestellt von aquamess.de

 

Das ermöglicht eine Fernauslesung Ihrer Zählerstände. Einmal jährlich werden die Abrechnungsdaten (Zählernummer und aktueller Zählerstand) sowie anstehende Fehlercodes (Trockenlauf, Fließrichtungswechsel usw.) und Zählerbetriebsdaten (z.B. Batteriestand) im Vorbeifahren mit dem „Drive-by-Verfahren“ erfasst.

 

Dies vereinfacht die Verbrauchsablesung, spart wertvolle Ressourcen und verbessert den gesamten Ablauf ganz wesentlich.

 

Mit der Umstellung ergeben sich jedoch Neuerungen bezüglich der Nebenzählerablesung, über die wir Sie hiermit informieren möchten:

 

Falls Sie bereits über einen digitalen Hauptwasserzähler (s. Bild oben) verfügen, bitte nur die Zählerstände eventuell zusätzlicher mechanischer Zähler wie z. B. Gartenwasserzähler per Selbstablesung unter folgendem Link übermitteln:

 

 

Die Ablesung sollte im Zeitraum 01.12.2025 bis 15.12.2025 vorgenommen werden und spätestens am 19.12.2025 beim Eigenbetrieb WABAU eintreffen.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei nicht termingerechter Abgabe der Nebenzählerdaten keine Absetzung der Mengen sowie nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides zwecks Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwandes keine Änderung des Bescheides erfolgt. 


Umfirmierung der LIDZBA Reinigungsgesellschaft mbH

 

Seit dem 01.09.2025 erfüllt die Firma AQUA-TOOL GmbH als Nachfolger der LIDZBA Reinigungsgesellschaft mbH die bestehenden Verpflichtungen in der gewohnten Weise.

 

Die Auftragsannahme der Firma AQUA-TOOL GmbH für die Fäkalwasserentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben sowie die Klärschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen erreichen Sie telefonisch unter 03535 403011, per E-Mail unter bzw. über das Kontaktformular auf der Internetseite https://aqua-tool.de/kontakt.


Wechsel Ihres Neben-/Gartenwasserzählers

 

Sollte die Eichzeit Ihres Nebenzählers abgelaufen sein oder demnächst ablaufen, veranlassen Sie bitte umgehend den Wechsel, da er ansonsten im nächsten Jahr bei der Abrechnung keine Berücksichtigung mehr finden wird.

 

Voraussetzungen

Gartenwasserzähler unterliegen der Eichpflicht. Die Eichungsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Zähler muss mit Ablauf dieser Gültigkeit von einem zugelassenen Installationsunternehmen gewechselt werden, um weiterhin in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt werden zu können. Den Aufwand für Installation, Zähler und folgende Zählerwechsel haben Sie zu tragen, da Sie gegenüber dem Eigenbetrieb WABAU den Nachweis erbringen müssen.

(Rechtsgrundlagen: § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser sowie § 2 Abs. 6 der zentralen sowie dezentralen Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Baruth/Mark)

 

Der Einbau und Wechsel eines Gartenwasserzählers ist beim Eigenbetrieb WABAU anzuzeigen. Weiterhin muss der Zähler unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Zwecks Abnahme und Verplombung des Gartenwasserzählers vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0151 65408833 mit unserem technischen Mitarbeiter Herrn Schmiedecke einen Termin.

 

Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn eine Kopie der Rechnung des zugelassenen Installationsunternehmens bei der Abnahme übergeben wird.

 

Zähler, die nicht durch ein zugelassenes Installationsunternehmen eingebaut wurden, werden nicht von uns abgenommen und es findet keine Absetzung der Mengen statt.

 

Hier finden Sie das entsprechende Installateurverzeichnis als PDF-Datei.

 

Ihr

Eigenbetrieb WABAU


Erreichbarkeit der Verwaltung

 

Sprechzeiten

Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

 

Eine telefonische oder schriftliche vorherige Terminabsprache ist wünschenswert!