Der Eigenbetrieb WABAU wechselt Wasserzähler
Zur Zeit werden in den Ortsteilen der Stadt Baruth/Mark Wasserzähler ausgewechselt. Darauf weist der Eigenbetrieb WABAU seine Kundinnen und Kunden hin und bittet gleichzeitig um Verständnis für diese Maßnahme. Es werden diejenigen Wasserzähler ausgetauscht, deren Eichzeit von 6 Jahren abgelaufen ist bzw. in diesem Jahr abläuft. Die Zählerwechsel werden von Mitarbeitern des Eigenbetriebes WABAU durchgeführt, die sich entsprechend ausweisen können.
Aufgrund der Vielzahl der zu wechselnden Zähler im Versorgungsgebiet des Eigenbetriebes WABAU ist es nicht möglich, alle Kunden persönlich über den Zeitpunkt des Zählerwechsels zu informieren. Wenn die Mitarbeiter niemanden antreffen, hinterlassen sie eine Mitteilung mit der Bitte, mit dem Eigenbetrieb WABAU einen Termin zum Zählerwechsel zu vereinbaren.
Laut § 20 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie § 22 der Wasserversorgungssatzung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtung (Wasserzähler) leicht zugänglich ist, damit ein sicherer und rationeller Zählerwechsel möglich ist. Der Zählerwechsel ist für den Kunden kostenlos, denn die Kosten werden vom Eigenbetrieb WABAU getragen.
Achten Sie bitte auch in Ihrem eigenen Interesse auf folgendes:
- Veranlassen Sie, dass eine von Ihnen berechtigte Person bei dem Zählerwechsel anwesend ist, sofern Sie verhindert sein sollten.
- Vergewissern Sie (die berechtigte Person) sich, dass der abgelesene Zählerstand richtig ist und bestätigen Sie diesen durch eine Unterschrift auf dem Wasserzählerwechselbeleg.
- Kontrollieren Sie nach Einbau des Wasserzählers mehrfach (im Abstand von einigen Tagen) die Dichtheit der Verschraubungen und der Ventile (Sichtkontrolle).
Die oben genannten Punkte dienen Ihrer und unserer Sicherheit, da es bei Schäden an Ihrer Wasserverbrauchsanlage wichtig ist, schnell die Wasserversorgung an dem Wasserzähler ohne Schwierigkeiten abstellen zu können.
Für kurzzeitige Einschränkungen der Wasserversorgung, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel stehen, bitten wir um Ihr Verständnis.
Voraussetzungen für einen Gartenwasserzähler:
Der Zähler ist grundsätzlich fest und frostsicher einzubauen. Der Zähler muss geeicht sein. Wasserzähler dürfen gesetzlich ab Eichung nur 6 Jahre verwendet werden, so dass der Gartenwasserzähler von Ihnen nach Ablauf der Eichzeit gewechselt werden muss.
Den Aufwand für Installation, Zähler und folgende Zählerwechsel haben Sie zu tragen, da Sie gegenüber dem Eigenbetrieb WABAU den Nachweis erbringen müssen (§ 2 Abs. 6 der dezentralen Schmutzwassergebührensatzung).
Der Einbau und Wechsel eines Gartenwasserzählers ist beim Eigenbetrieb WABAU anzuzeigen. Weiterhin muss der Zähler unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten (§ 14 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung). Zwecks Abnahme und Verplombung des Gartenwasserzählers vereinbaren Sie bitte mit unserem technischen Mitarbeiter Herrn Stern (telefonisch erreichbar unter 0178/2571381) einen Termin.
Ihr
Eigenbetrieb WABAU