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Rückzahlung der Trinkwasserbeiträge

 

Wir werden ab sofort mit der Erstellung der Bescheide für die Rückzahlung der Trinkwasserbeiträge (einschließlich der sog. Altanschliesserbeiträge) beginnen. Die Auszahlung erfolgt in der Reihenfolge der Erhebung und wird mit dem Ortsteil Radeland beginnen und mit Baruth/Mark enden.

Geplant ist, allen Grundstückseigentümern die Trinkwasseranschlussbeiträge bis zum Jahresende auszuzahlen.

 

Die Rückzahlung der bereits erhobenen Beiträge erfolgt im Falle nicht bestandskräftiger Bescheide an den Bescheidempfänger im Sinne des § 37 Abs. 2 Abgabenordnung (AO).

Die Rückzahlung bereits erhobener Beiträge erfolgt in allen anderen Fällen an denjenigen, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Rückzahlungsbescheides Grundstückseigentümer des Grundstücks ist, für das der Beitrag gezahlt wurde.

 

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, möchte ich Sie ausdrücklich bitten, von Rückfragen abzusehen. Sollten Sie Fragen zu dem eigentlichen Bescheid haben, können Sie diese selbstverständlich nach Erhalt des Bescheides stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rückzahlung gegenüber der Beantwortung von Fragen Vorrang hat.

 

Zierath

Werkleiter